Am Montag, den 12. September, war der DCH zu Gast bei den jährlich stattfindenden Salmengesprächen in Offenburg und trat gegen Klartext e.V. aus Halle in einer Showdebatte an. Ein denkwürdiger Rahmen für einen Debattierclub, denn die Salmengespräche erinnern an die Volksversamlung von 1847, in der die „Forderungen des Volkes" aufgestellt wurden, die in 13 Artikeln den ersten demokratischen Verfassungsentwurf in Deutschland darstellten.
Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stand insbesondere Artikel 2.: “Wir verlangen Preßfreiheit; das unveräußerliche Recht des menschlichen Geistes, seine Gedanken unverstümmelt mitzuteilen, darf uns nicht länger vorenthalten werden.” Ein Aspekt, der gerade in der heutigen Zeit wieder an Brisanz gewinnt: Wie verhält es sich mit Pressefreiheit in Zeiten des Internets und der sozialen Medien? Wo liegen die Grenzen der freihen Meinungsäußerung? Das waren die Leitfragen des Abends.
Zunächst mahnte Frau Oberbürgermeisterin Edith Schreiner die Wichtigkeit dieser Freiheiten an. Anschließend ergriff Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof und der breiten Öffentlichkeit bekannt als Verfasser der Zeit-Kolummne "Fischer im Recht", das Wort. Er legte den Schwerpunkt seiner Rede insbesondere auf die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit in unserer Gesellschaft.
Im nächsten Höhepunkt mussten sich nun das Team des DCH (Martin Reinhardt, Samuel Gall, Alexander Hiller) in der Regierung für das Thema “Brauchen wir eine Klarnamenpflicht im Internet?” einsetzen, das zuvor durch eine Abstimmung im Publikum entschieden worden war. Klartext e.V. nahm die Rolle der Opposition ein. Die drei freien Redner setzten sich aus Teilnehmern der Veranstaltung zusammen, bewertetet wurde die Debatte von der ebenfalls aus Halle angereiste, und in der Debattierszene bekannte Jurorin Jule Biefeld.
In der Debatte wurde fulminant über die Abwägung gestritten, ob es besser ist die Diskussionskultur durch Klarnamen zu verbessern und zahlreiche Beleidungen dadurch zu verhinden, oder ob Meinungen, die nur anonym geäußert werden können, durch den Antrag unterdrückt werden. Am Ende hatte das Team aus Halle in einer sehr knappen Entscheidung die Nase vorn, und zur Freude des DCH wurde der Heidelberger Schlussredner Alexander Hiller vom Publikum zum besten Redner der Debatte gewählt.
Es war zusammenfassend ein denkwürdiger Abend ganz im Sinne des Artikel 2 der Forderungen des Volkes. Wir bedanken uns bei der Organisatorin Carmen Lötsch für die Einladung und die freundliche Betreuung!